Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen lauten wie folgt:
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Industrieanlagenbau Stolpp GmbH


1. Allgemeines
Unsere Angebote sind unverbindlich. In unseren Druckschriften enthaltene technische Daten, Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen und Preise sind unverbindlich, soweit wir sie im Einzelfall nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnen.
An Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentum und Urheberrecht vor; sie dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt und Dritten zugänglich gemacht werden. Mündliche Absprachen oder Erklärungen sind nur rechtswirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

2. Individuelle Vertragsabsprachen
Individuelle Vertragsabsprachen, insbesondere bestimmte Eigenschaftszusicherungen oder Verwendungsempfehlungen für unsere Waren sowie Angaben über Reparaturdauer und -fristen, bedürfen zur Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung unserer Hauptverwaltung. Unsere Außendienstmitarbeiter sind zur Vermittlung von Aufträgen befugt. Ein Auftrag gilt erst als angenommen, wenn er entweder von unserer Hauptverwaltung  schriftlich bestätigt worden ist oder wenn die Ware ausgeliefert ist.

3. Preise
Die von uns angegebenen Preise sind Preise in Euro ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten ab Werk, im Inland zuzüglich Mehrwertsteuer und schließen Aufstellungs-, Inbetriebnahme- und Montagekosten (siehe besondere Montagebedingungen) sowie Verpackung, Fracht, Porto und Versicherungskosten nicht ein. Sie sind auf der Basis der am Tage unserer Angebotsabgabe geltenden Lohn-, Material- und sonstigen Kosten errechnet. Bei einer Änderung dieser Kostenfaktoren bis zum Zeitpunkt der Lieferung behalten wir uns Preisberichtigungen vor.
Mangels besonderer Vereinbarung behalten wir uns die Wahl des Transportweges bzw. -mittels sowie der Verpackung nach bestem Ermessen, jedoch ohne Gewähr, vor.

4. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind nach Wahl des Bestellers innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum bar mit 2% Skonto vom Rechnungsbetrag einschließlich Mehrwertsteuer oder innerhalb von 30 Tagen bar ohne Abzug zu zahlen. Davon abweichende Bedingungen (Voraus-, Drittelzahlung, Akkreditiv o.ä.) behalten wir uns im Einzelfall vor.


Bei Überschreiten der Zahlungsfristen sind wir berechtigt - unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche bei Verzug des Bestellers - Jahreszinsen in Höhe von mindestens 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) in Anrechnung zu bringen, ohne daß es einer Mahnung bzw. Fristsetzung bedarf. Bei Auslandslieferungen können wir die Eröffnung eines unwiderruflichen und bestätigten Akkreditivs, zahlbar bei einer von uns angegebenen Bank, oder andere gleichwertige Sicherheiten verlangen.
Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Bestellers sowie bei Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsziele wird die Kaufpreiseforderung sofort fällig. Dem Besteller stehen Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrechte nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Gegenansprüchen zu.

5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Zahlung sämtlicher uns gegen den Besteller zustehenden und künftig entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Akkreditivgestellung gilt nicht als Zahlung).
Wird vom Besteller unsere Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen in der Weise zu einer neuen Sache verbunden, daß er das Alleineigentum hieran erwirbt, so überträgt der Besteller auf uns das Miteigentum an ihr im Verhältnis des Wertes der miteinander verbundenen Sachen zum Zeitpunkt ihrer Verbindung. Der Vertragsabschluß mit unserem Besteller über die Ware gilt als Einigung über den Eigentumsübergang. Die Einräumung des Mitbesitzes an uns durch den Besteller wird dadurch ersetzt, daß dieser die neue Ware für uns mit in Verwahrung nimmt.
Der Besteller ist zum Weiterverkauf unserer Ware nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes ermächtigt. Er tritt uns bereits jetzt zu unserer Sicherung alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller weiterhin ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde in Zahlungsverzug ist. Gleiches gilt, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. In diesem Fall hat uns der Besteller die abgetretenen Forderungen und seine Schuldner auf Verlangen abzugeben.

6. Lieferung
Unsere Lieferzeit rechnet sich ab Datum unserer Bestellungsannahme. Der Beginn der Lieferzeit setzt den Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, wie erforderliche Genehmigungen, Freigaben, Klarstellung und Genehmigung der Pläne, Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen sowie die Übereinstimmung in allen technischen Fragen, deren Klärung sich die Parteien bei Vertragsabschluß vorbehalten haben, voraus.
Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, wird die Lieferzeit angemessen verlängert. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Ausfall wichtiger Fertigungseinrichtungen und Maschinen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe, Verzögerungen bei der Beförderung sowie alle Fälle höherer Gewalt verlängern die Lieferfrist angemessen und zwar auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Zulieferanten eintreten. Vorstehendes gilt auch dann, wenn die vorbezeichneten Umstände während eines bereits bestehendes Lieferverzuges eintreten.
Die Abnahme hat unverzüglich nach gemeldeter Abnahmebereitschaft bei uns im Haus zu erfolgen. Die Kosten der Abnahme gehen zu Lasten des Bestellers. In zumutbarem Umfang sind Teillieferungen durch uns zulässig.

7. Gefahrenübergang
Alle Sendungen einschließlich etwaiger Rücksendungen - auch von Lieferteilen - gehen auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung mit der Übergabe der Ware an den Besteller oder dessen Beauftragten in unserem Werk, sonst wenn die Sendung unser Werk verlässt, gleichgültig auf welchem Wege und mit welchem (eigenem oder fremden) Transportmittel, auf den Besteller über. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Vorstehende Regelung gilt auch bei Teillieferungen.

8. Mängelhaftung
Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Unterlässt der Besteller die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss die Anzeige schriftlich unverzüglich nach Entdeckung erfolgen, andernfalls gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
Soweit ein von uns zu vertretener Mangel der gelieferten Ware bzw. unserer Leistung vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung neuer Ware bzw. zur Erbringung neuer Leistungen berechtigt. Soweit die Beseitigung des Mangels bzw. die Lieferung neuer Ware bzw. die Erbringung neuer Leistungen fehl schlägt oder wir sonst berechtigt sind, weitere Maßnahmen zu verweigern, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rechte zu. Regelmäßig sind dem Besteller mindestens zwei Mangelbeseitigungsversuche zumutbar. Der Rücktritt ist bei unerheblichen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
Haften wir nach Ziff.9 dieser Bedingungen, verjähren die Mängelansprüche des Bestellers nach den gesetzlichen Vorschriften. Weiterhin verjähren Mängelansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn der Mangel in einem dinglichen Recht eines Dritten, aufgrund dessen Herausgabe der Sache verlangt werden kann oder einem sonstigen Recht, dass im Grundbuch eingetragen ist, besteht, oder bei einem Bauwerk oder bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. Im Übrigen verjähren Mängelansprüche in einem Jahr.
Unsere Mängelhaftung erstreckt sich nicht auf Schäden die durch natürlichen Verschleiß oder Verbrauch oder Verhalten, das in den Verantwortungsbereich des Bestellers fällt, entstanden sind.

9. Haftungsbeschränkung
Wir haften bei eigenem vorsätzlichen Verhalten und eigenem groben Verschulden sowie vorsätzlichem Verhalten und grobem Verschulden leitender Angestellter.
Wir haften weiterhin für die Nichteinhaltung von Garantien, bei Übernahme eines Beschaffungsrisikos, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und im Rahmen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Wir haften dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei grobem Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen. Der Höhe nach ist diese Haftung auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens beschränkt.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Entsprechendes wie in den vorstehenden Absätzen geregelt, gilt für unsere Haftung wegen Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

10. Schlussbestimmungen
Alleiniger Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten - einschließlich Scheck- und Wechselklagen - ist Stuttgart. Wir sind auch berechtigt am Sitz des Bestellers zu klagen. Eine Übertragung der Vertragsrechte und -pflichten auf Dritte durch den Besteller ist nur mit unserem schriftlichen Einverständnis möglich. Die vorstehenden Geschäftbedingungen bilden die Grundlage für alle Geschäfte mit unseren Bestellern.
Abweichende Bedingungen des Bestellers sind für uns nur verbindlich, wenn dieses schriftlich besonders vereinbart ist, sonst gilt unser Schweigen in jedem Fall als Ablehnung. Mit der Entgegennahme unserer Lieferung erkennt der Besteller unsere Geschäftbedingungen an.
Die Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien richten sich nach deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Eine etwaige Rechtsunwirksamkeit einzelner Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der anderen getroffenen Vereinbarungen.

Stand: September 2004